2007年11月30日星期五

电话拼写名字或地址的习惯用语

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H Heinrich
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U Ulrich
V Viktor
W Wilhelm
X Xanthippe
Y Ypsilon
Z Zeppline (Zacharias)

2007年11月29日星期四

海运基本流程


首先你从国内的货运代理获得一张装相单和一张提单(BILL)

其次拿着这两个单子到这边的德国地接货运公司去换取一张运输单(国内发货的时候会告诉你这边是哪个货运公司接货)

第三 拿着这张运输单到汉堡海关去纳税

拿着纳税的单字和运输单到海关保税仓库提货就可以了

学生在德国开公司常见的疑惑和误区

学生在德国开公司常见的疑惑和误区

一.关于税。很多人一想到开公司就是害怕交税,很多人都问过我一个问题,就是开公司的话一年要交多少税,我也在这里看到过几个帖子就是说关于开公司要交税的问题,虽说是出于好意但难免会误导了大家。开公司所涉及的税主要是以下几种税:

1
.营业税
营业税就是UMSATZSTEUER,对于公司来说这个税其实就是你公司在销售产品时的MEHRWERTSTEUER,是顾客在购买你产品时同时支付的 税,你的公司只是再转交给FINANZAMT而已。一般商业公司在产品定价时都会表明价格是不是含税。比如INKL MWST(含税)或ZZGL MWST(不含税),一般商店和商场的价格都是含税。所以公司报价的原则一般都是成本加利润加增值税。所以开公司不要怕交营业税,因为那本来就不是你要交 的,你只是转交而已(但如果你想偷税漏税的话那就是另外话题了)。换另外话说,如果你一年不开张,你就根本就不用交一分钱的营业税。

2
.利润收入所得税
利润收入所得税就是GEWINN- UND ERTRAGSSTEUER,也就是你公司年终结算如果有利润的话要交的税,是根据你公司的年报来收的,每年就一次,如果你除去你公司全年的成本和公司所 有运转费用外还有盈余的话你就要交这个税了,这个税是很高的,大概在45%左右。不过,如果你的公司如果年底在除去公司所有成本,工资和开销外还有利润的 话那就证明你已经做的很不错了,但是正常情况下,几乎所有德国公司都是在公司运行中狂造费用,实在没法造了才会乖乖向国家交税。但话说回来,如果你公司真 是挣的钱没地方花了,你也就不会在乎那点税了,如果你公司根本就没利润或根本就没营业的话你也就不用担心这个税了。造费用的方式也很多,我就不说了,靠自 己的天赋吧。

3
.购物低扣的增值税
我们在德国购买任何东西正常来说都是含一定的增值税的,如果个人消费的话那就交给国家了,但如果你是为了公司而消费的话你就可以把这个税在你所要交的 UMSATZSTEUER里低扣掉,就是说你实际要交给FINANZAMTUMSATZSTEUER等于你应交的税减去你购物中所含的增值税。如果你这 个月根本就没有销售额的话,那FINANZAMT就要把你这个月里的购物所含的增值税给你退回来。换句话说,如果你有一个公司的话你所有以公司名义购买的 东西都不用交增值税了。
总的来说,如果想开公司就不要考虑怕交税。

二.学生在德国开公司能不能直接转换身份?
情况不是一概而定的。每个城市每个州都不一样的,主要是看自己的运气,别人告诉你能你也不要全信,告诉你不能也不要全信,告诉你不能是因为德国确实不允许 在读学生在德国成立公司并转换身份,告诉你能是因为某地方政府或某州自己制定的优惠政策。所以你应该自己去试试自己去了解,关键不要被骗就行了。基本上来 说,我个人认为以下几个地区相对来说比较容易点:1。汉堡(是据听说)2。北莱因(经验之谈)3。汉诺威(也是据听说)。最难的地方:拜仁州(见过一个在 那里申请了1年半也没申请下来的例子)。

三,德国政府审核公司业绩的标准。
很多人都说德国政府审核外国公司的首要标准是不是有利润,我认为这是不对的,其实德国政府审核外国公司的标准是:一营业额多少。二创造了几个就业机会。三才是有没有利润。

四,关于长期居留。
现在新移民法规定在德国正常经营三年公司就可以申请长期居留(移民局的人亲口告诉我的)。

五,关于购买公司。
很多人都想买一个现成的公司然后转身份,这样就不用自己拿那25000欧了,其实这是一种错误的想法,1,公司的注册资金是25000,就是说你公司启动 资金就是25000,这25000的所有动向都要受到FINANZAMT的监管,就是说,你花1分你也要告诉FINANZAMT怎么花了。一般很多出售的 公司的账户都是空的并且很乱,如果你接手过来在做帐时肯定要遇到麻烦。2,如果购买空克公司的话很容易就让移民局知道你的目的,就算你真的想在这里做生意 也会被移民局怀疑是为了居留,所以居留是很难拿到的。3,购买公司很容易产生法律纠纷,比如一些在你购买前所不知道的一些公司违法活动或其他纠纷,如果你 购买了是很难脱关系的。如果居留拿不下来有给自己搞了一堆推不掉的麻烦,那真的不划算了。是吧?

以上是纯属个人见解。如果大家感觉有益就吸收,感觉无聊就当灌水就好了


在德国开公司的官方条件(德文)

Selbstständigkeit von Ausländern in Deutschland

Voraussetzungen für die Unternehmensgründung durch ausländische Staatsangehörige

Allgemeines
Das Grundgesetz gewährleistet einen weitgehend freien Zugang zur beruflichen Selbständigkeit. Allerdings gilt dieses Recht nur für deutsche Staatsangehörige, wobei Bürger aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Deutschen gleichgestellt sind. Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Unter welchen Bedingungen Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Deutschland eine selbständige Existenz begründen können, wird im folgenden erläutert.

Aufenthaltsgenehmigung
Erste Voraussetzung für die Gründung eines eigenen Unternehmens ist zunächst, dass sich der Ausländer auf Dauer – also nicht bloß als Tourist oder Geschäftsreisender – in Deutschland aufhalten darf. Dafür benötigt er eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausländer, die sich noch nicht in der Bundesrepublik aufhalten, müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) eine Aufenthaltsgenehmigung einholen, die die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestattet. Staatsangehörige aus der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise beantragen.

In einigen Fällen wird die Aufenthaltsgenehmigung nur zu einem bestimmten, vorübergehenden Zweck (z. B. Ausbildung, Studium) erteilt oder mit einer Auflage versehen, die eine Unternehmensgründung verbietet; in diesen Fällen kann sich der Ausländer grundsätzlich nicht selbständig machen.

Ist der Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung, die keine Auflage enthält oder nicht nur zu einem bestimmten Zweck erteilt wurde, kann er – unter den allgemeinen gewerberechtlichen Voraussetzungen, die auch für deutsche Staatsbürger gelten – ein eigenes Unternehmen gründen. Das ist in der Regel bei Aufenthaltsberechtigungen und bei unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen der Fall.

Antrag auf Änderung der Auflage
Enthält die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage, dass eine selbständige oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit untersagt ist, kann der Ausländer aber bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen, dass ihm die geplante Unternehmensgründung ermöglicht wird; dieses Gesuch wird in der Regel durch ein formloses Schreiben an die Ausländerbehörde eingereicht, in dem das Vorhaben beschrieben wird. Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn der Ausländer in eigenem Namen ein Handels-, Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen, einen Handwerksbetrieb, eine freiberufliche oder landwirtschaftliche Unternehmung gründen will. Dasselbe gilt für die Komplementäre der Kommanditgesellschaft und die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Die Geschäftsführer von GmbH's und die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften üben zwar keine selbständigen Tätigkeiten aus, werden aber aufgrund ihrer Funktion wie Selbständige behandelt. Auch Prokuristen und leitende Angestellte mit Generalvollmacht sind den Selbständigen gleichgestellt.

Wer sich als stiller Gesellschafter, Kommanditist oder Minderheitsgesellschafter einer GmbH an einem anderen Unternehmen beteiligen will, benötigt keine besondere Erlaubnis, da die bloße Beteiligung keine selbständige oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit darstellt. Wenn der Ausländer aber die Mehrheit der Gesellschaftsanteile am Unternehmen besitzt und dadurch einen bestimmenden Einfluss auf die Beschlussfassung ausübt oder wenn er aktiv an der Geschäftsführung mitwirkt, ist er ausländerrechtlich wie ein Selbständiger zu behandeln.

Voraussetzungen für die Änderung der Auflage
Dem Antrag auf Änderung der Auflage wird regelmäßig dann stattgegeben, wenn der Ausländer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse (Vorbildung, Sprachkenntnisse, finanzielle Ausstattung) in der Lage ist, den geplanten Betrieb zu führen, und an der Tätigkeit entweder ein überörtliches wirtschaftliches Interesse oder er ein besonderes örtliches Bedürfnis gegeben ist. Zu den subjektiven Voraussetzungen gehört auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers (z. B. Vorstrafen, steuer- oder sozialversicherungsrechtlicher Verfehlungen in der Vergangenheit).

Übergeordnetes wirtschaftliches Interesse
Ein "übergeordnetes wirtschaftliches Interesse" kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Antragsteller erheblich investiert und dadurch eine nennenswerte Zahl von Arbeitsplätzen schafft oder sichert, wenn die Absatz- oder Marktchancen ansässiger Unternehmen wesentlich verbessert werden oder wenn ein Fertigungsbetrieb für technisch hochwertige Produkte errichtet wird.

Besonderes örtliches Bedürfnis
Ein besonderes örtliches Bedürfnis ist zu bejahen, wenn erwartet werden kann, dass an den vom Antragsteller angebotenen Waren oder Leistungen bei der Bevölkerung oder in der Wirtschaft der Region eine ausreichende Nachfrage herrscht. Beispiel: Der Ausländer möchte eine Gaststätte oder einen Einzelhandel mit besonderen Spezialitäten eröffnen, die in der Gemeinde oder dem Stadtteil noch nicht angeboten werden. Dieselben Anforderungen werden im übrigen auch gestellt, wenn ein Ausländer mit dem Zweck der Unternehmensgründung erstmals in die Bundesrepublik einreisen will.

Entscheidung der Ausländerbehörde
Über den Antrag entscheidet die Ausländerbehörde, die im Regelfall zuvor eine Stellungnahme der Handelskammer Bremen oder der Handwerkskammer Bremen einholt. Bei einer positiven Entscheidung wird dem Ausländer das gewünschte Unternehmen gestattet und die Auflage entsprechend abgeändert. Alle anderen Arten selbständiger Tätigkeiten sind ihm aber weiterhin verwehrt. In der Stadt Bremen ist die Ausländerbehörde wie folgt erreichbar:

Stadtamt Bremen
Ausländerbehörde
Dienstgebäude Pfalzburger Straße 69, 28207 Bremen
Postfach 10 78 49, 28078 Bremen
Telefon: 0421/361-6906; 0421/361-2794
e-Mail:
office-auslaenderbehoerde@stadtamt.bremen.de

Betätigung ausländischer juristischer Personen im Inland
Ausländische juristische Personen können in der Bundesrepublik Deutschland Filialen und Zweigniederlassungen errichten oder Tochterunternehmen gründen. Soll eine unselbständige Filiale eröffnet werden, muss diese lediglich bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde angezeigt werden. Dabei ist jedoch die Existenz der Hauptniederlassung nachzuweisen. Das bedeutet, dass ein übersetzter Handelsregister-Auszug des Heimatlandes vorzulegen ist; daneben muss die Person, die die Gewerbeanmeldung vornimmt, hierzu ermächtigt sein. Bei Gründung einer Zweigniederlassung oder einer Tochtergesellschaft ist die Firma in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden. Auch hierbei sind die Existenz der Hauptniederlassung und die Ermächtigung darzulegen.

Das Recht, in Deutschland eine Niederlassung zu betreiben, bedeutet allerdings nicht, dass Staatsangehörige des Heimatlandes in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn die Niederlassung von einem Ausländer geleitet werden soll, muss sich dieser persönlich in Deutschland aufhalten dürfen und die oben dargestellten ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Andere ausländische Arbeitnehmer der Niederlassung benötigen neben einer Aufenthaltsgenehmigung auch eine Arbeitserlaubnis.

Ihr Ansprechpartner:

Karsten Nowak
Telefon 0421/3637-406
Telefax 0421/3637-400

在德国申报公司的流程

1. 先搞清自已是否被允许开业.

2. 给公司起个名. 如 pptuu GmbH 或 pptuu Handel GmbH
问一下当地(如你是莱比锡)工商部门, 你起的名是否可以用.

3. 去公证处(NOTAR) 开GmbH公证书. 每个NOTAR都有标准文本. 就用它们吧!

4. 去NOTAR取临时文本, 凭临时文本去银行开公司帐号.
开完帐号立马存入(至少) 25.000,- 欧元. 并打印出 Kontoauszug

5. 凭 Kontoauszug 去NOTAR取正式文本.

6. 等三周左右, Amtsgericht 会给你寄来Handelsregister(auszug).

7. 从Geschäftskonto 汇款给NOTAR和Amtsgericht 支付相关费用

8. 凭 Handelsregister 到上户口的地方找管Gewerbe的开营业执照, also Gewerbanmeldung
这个时候, 衙门会仔仔细细看你的护照上的居留是否允许开业. 若无开业资格则前功尽弃.

9. 拿着Handelsregister等等去开户银行, 让银行把 pptuu GmbH i. G. 更改为 pptuu GmbH

10. 找个Steuerberater, 余下的事你该问他(她)了.